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   LAG Hessen, 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04   

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LAG Hessen, 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04 (https://dejure.org/2005,32603)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04 (https://dejure.org/2005,32603)
LAG Hessen, Entscheidung vom 18. März 2005 - 3 Sa 1072/04 (https://dejure.org/2005,32603)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

  • ArbG Offenbach - 4 Ca 317/03
  • LAG Hessen, 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04
    Diese, selbst unterstellt inhaltlich gerechtfertigte Kritik hat ein Angestellter des öffentlichen Dienstes jedoch nach § 8 I BAT so zu üben, wie es von ihm erwartet wird, das heißt überzogene, gar Schmähkritik und die Ehrverletzung von Vorgesetzten hat zu unterbleiben, das Ansehen der Öffentlichen Dienstes darf nicht beeinträchtigt werden, Störungen des Betriebsfriedens müssen vermieden werden; das Verhalten eines Angestellten im öffentlichen Dienst ist hierbei an einem strengeren Maßstab zu messen als das privat Beschäftigter ( Bundesarbeitsgericht, 6.11.03, 2 AZR 177/02 , dokumentiert in juris; 10.10.02, DB 03, 1797; 22.10.64, AP Nr. 4 zu § 1 KSchG, verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04
    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts muss es grundsätzlich dem Gläubiger überlassen bleiben, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers missbilligen will, deshalb eine schriftliche Abmahnung erteilt und diese aus Gründen der Beweisführung auch zur Personalakte nimmt; es ginge zu weit, dem Arbeitgeber die Abmahnung und die Aufnahme in die Personalakte zu untersagen, weil man über den erhobenen Vorwurf auch hinwegsehen (zum Beispiel Urteile vom 10.11.93 und 31.8.94, DB 1994, 2554 [BAG 10.11.1993 - 7 AZR 682/92] und DB 1995, 1235) oder nur eine Ermahnung aussprechen könnte.
  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 14.9.1994 (DB 1995, 732 [BAG 14.09.1994 - 5 AZR 632/93] ) entschieden, dass nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer regelmäßig keinen Anspruch mehr auf Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte hat, wenn nicht objektive, vom Arbeitnehmer darzulegende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Abmahnung ihm auch noch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses schaden könne.
  • BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92

    Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04
    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts muss es grundsätzlich dem Gläubiger überlassen bleiben, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers missbilligen will, deshalb eine schriftliche Abmahnung erteilt und diese aus Gründen der Beweisführung auch zur Personalakte nimmt; es ginge zu weit, dem Arbeitgeber die Abmahnung und die Aufnahme in die Personalakte zu untersagen, weil man über den erhobenen Vorwurf auch hinwegsehen (zum Beispiel Urteile vom 10.11.93 und 31.8.94, DB 1994, 2554 [BAG 10.11.1993 - 7 AZR 682/92] und DB 1995, 1235) oder nur eine Ermahnung aussprechen könnte.
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Auszug aus LAG Hessen, 18.03.2005 - 3 Sa 1072/04
    Diese, selbst unterstellt inhaltlich gerechtfertigte Kritik hat ein Angestellter des öffentlichen Dienstes jedoch nach § 8 I BAT so zu üben, wie es von ihm erwartet wird, das heißt überzogene, gar Schmähkritik und die Ehrverletzung von Vorgesetzten hat zu unterbleiben, das Ansehen der Öffentlichen Dienstes darf nicht beeinträchtigt werden, Störungen des Betriebsfriedens müssen vermieden werden; das Verhalten eines Angestellten im öffentlichen Dienst ist hierbei an einem strengeren Maßstab zu messen als das privat Beschäftigter ( Bundesarbeitsgericht, 6.11.03, 2 AZR 177/02 , dokumentiert in juris; 10.10.02, DB 03, 1797; 22.10.64, AP Nr. 4 zu § 1 KSchG, verhaltensbedingte Kündigung).
  • LAG Hessen, 01.09.2006 - 3 Sa 1962/05

    Außerordentliche Kündigung - Beleidigung eines Vorgesetzten - Schwerbehinderung -

    Die vom Kläger hiergegen eingelegte Berufung wurde vom Hessischen Landesarbeitsgericht am 18. März 2005 zurückgewiesen (3 Sa 1072/04).
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